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Umstellung auf Euro-Zahlverfahren SEPA

Ende letzten Jahres hat der Deutsche Bundestag ergänzende Regelungen für den Übergang der deutschen Überweisungs- und Lastschriftverfahren auf die neuen SEPA-Zahlverfahren verabschiedet. Danach können Privatkunden noch bis 2016 Kontonummer und Bankleitzahl für inländische Überweisungen nutzen. Für Unternehmen, Vereine und die öffentliche Hand wird es aber höchste Zeit sich auf SEPA vorzubereiten.
   SEPA

Vorteil der neuen Regelungen des Bundestages ist, dass nun alle Marktteilnehmer die notwendige Planungssicherheit haben und sich somit rechtzeitig auf die Umstellung der Zahlverfahren vorbereiten können. Wichtig ist, dass die Fristen beachtet und die notwendigen Schritte eingeleitet werden. Banken und Sparkassen sowie die Deutsche Bundesbank sind auf die SEPA-Umstellung vorbereitet und bieten vielfältige Umstellungshilfen zur Unterstützung an, so auch die Raiffeisenbank Main-Spessart eG.

Frist für Unternehmen, Vereine und die öffentliche Hand
Für Unternehmen bleibt es bei dem gesetzlich festgelegten, europaweit einheitlichen Umstellungsdatum, dem 1. Februar 2014. Höchste Zeit also sich umgehend mit der Umstellung zu befassen: „Wir raten unseren Kunden dringend, jetzt aktiv zu werden“, erklärt Dir. Walter Löffler, zuständig für den Bereich Zahlungsverkehr bei der Raiffeisenbank. „Nur durch eine schnelle Umstellung lassen sich Engpässe vermeiden.“

Unternehmen, Vereine und die öffentliche Hand sollten keine Zeit verlieren, denn der 1. Februar 2014 ist ein sogenannter harter Umstellungstermin. „Unternehmen oder Vereine, die bis dahin nicht reagiert haben, können ab diesem Zeitpunkt keinerlei Überweisungen mehr vornehmen. Auch das Einzugsverfahren ist von der Umstellung betroffen, das bedeutet beispielsweise, dass Vereine ab diesem Zeitpunkt ihre Mitgliedsbeiträge nicht mehr einziehen können“, erklärt Löffler weiter. Am 12. März 2013 bietet die Raiffeisenbank Main-Spessart einen Informationsabend für Vereine an. Nähere Details werden noch bekannt gegeben.

Frist für Privatkunden
Das neue Gesetz erlaubt es der Kreditwirtschaft, Verbraucherinnen und Verbrauchern den Übergang zu den SEPA-Verfahren zu erleichtern. Von dieser Möglichkeit macht auch die Volksbank Freiburg Gebrauch und ermöglicht ihren Privatkunden, noch bis zum 1. Februar 2016 statt der Internationalen Kontonummer IBAN wie bisher Kontonummer und Bankleitzahl für inländische Überweisungen weiter zu nutzen.

Hintergrund
Mit SEPA (Single Euro Payments Area, einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) wird der Euro-Zahlungsverkehr in 32 Ländern Europas vereinheitlicht. Dies umfasst die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und die Schweiz. Damit wird künftig nicht mehr zwischen Inlands- und Auslandszahlungsverkehr unterschieden. Mit SEPA ist eine Kontoverbindung europaweit ausreichend, um Überweisungen und Lastschriften in Euro national und grenzüberschreitend vornehmen zu können.
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