Raiffeisenbank Main-Spessart eG und Energieberater Franken e.V. besiegeln Kooperation
Mitglieder und Kunden schätzen qualifizierte Lösungen und Ansprechpartner vor Ort. Die Vermittlung qualifizierter Gebäude-Energieberater ist ein weiterer Bereich des Servicepaketes der Raiffeisenbank Main-Spessart, in dessen Mittelpunkt die Interessen der Hausbesitzer stehen.
Der Energieberaterverein Franken ist immer an offenen und fairen Partnerschaften mit öffentlichen Einrichtungen, qualifizierten Banken und Unternehmen aus Handwerk und Industrie interessiert. Nur wenn alle Beteiligten frühzeitig miteinander reden und handeln, stellt sich eine Situation ein von der alle Mitwirkenden auch wirklich profitieren.
Die Raiffeisenbank unterstützt die Zielsetzung nach unabhängiger, neutraler und professioneller Energieberatung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt der Vorplanung. Dabei stellt die Raiffeisenbank den Kontakt zum Energieberater her, der vor Ort persönlich und individuell berät und auf Wunsch die weiteren Maßnahmen koordiniert. Ziel ist es ein abgestimmtes und finanzierbares Maßnahmenpaket zu schnüren bei dem Fördermittel bestmöglich ausgeschöpft werden.
Mit dem Kooperationsvertrag wird eine schon seit längerem gut funktionierende und vertrauensvolle Zusammenarbeit bekräftigt. Die Vereinbarung umfasst beginnend mit der Erstberatung über die Finanzierungslösung bis hin zur Qualitätssichernden Baubegleitung und Abnahme ein breites Leistungsspektrum. Baumaßnahmen sollten gut geplant werden. So gilt es z. B. die Gebäudetechnik auf die Gebäudehülle abzustimmen um Energie möglichst effizient einzusetzen. Zudem ist es heute ein MUSS, den sinnvollen Einsatz erneuerbarer Energien zu überprüfen.
Wer sagt dem Hausbesitzer welche Maßnahmen für ihn in Frage kommen, ohne dabei einen eigenen wirtschaftlichen Vorteil bei der Durchführung der Maßnahmen zu verfolgen? Anerkannte Gebäude-Energieberater stellen durch objektive und neutrale Beratung sicher, dass der Hausbesitzer ein klares Bild von seinem Gebäude und den durchzuführenden Arbeiten erhält. Dies ist Voraussetzung für eine wirksame und erfolgreiche weitere Planung von geeigneten Maßnahmen. Sehr viele Maßnahmen werden vom Staat oder anderen Stellen gefördert. Bedingung ist fast immer die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn. Werden Maßnahmen begonnen bevor die Finanzierung steht, werden unter Umständen Fördergelder und die Möglichkeit einer idealen Gestaltung der Finanzierung verschenkt. Die Folgen sind unnötig hohe Kosten für die Finanzierung.
Verschärfte Vorschriften für Neubau und Sanierung
Die neue Fassung der Europäischen Energiedienstleistungsrichtlinie von 2010 verlangt nun auch die nationale Umsetzung auf Bundesebene. Als Folge davon wird die Bundesregierung eine Neuauflage der Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschieden. Diese bringt für Neubau und Sanierung verschärfte Vorschriften und somit erhöhten Informationsbedarf. Zu den Maßnahmen gehören eine Verschärfung des Dämmstandards vor allem von Neubauten, eine verstärkte Verwendung regenerativer Energien in der Anlagentechnik und eine weitere Verbesserung der Energieeffizienz. Des Weiteren sind eine neue Fassung des Nachweises für den sommerlichen Wärmeschutz, die Einführung von Energiekennzahlen in Immobilienanzeigen sowie eine Erweiterung der Aushang-pflicht von Energieausweisen besonders für öffentliche Gebäude angedacht. Darüber hinaus soll ein Qualitätskontrollsystem für Energieausweise eingeführt werden.