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Die gewählten Vertreter unserer Bank

Im Kern der Genossenschaften stehen ihre Mitglieder, deren Interessen und deren Bedürfnisse. Ohne Mitglieder wären Genossenschaften nicht entstanden. Sie sind in ihrer Gesamtheit nicht nur die Eigentümer, sondern sie üben genau definierte Entscheidungs-, Gestaltungs- und Kontrollrechte aus.

Jedes Mitglied kann unabhängig von Anzahl und Höhe der Geschäftsanteile mit einer Stimme an der Entscheidungsfindung mitwirken. Dies unterscheidet Genossenschaften etwa von Aktiengesellschaften. Alle vier Jahre haben unsere Mitglieder die Gelegenheit, aus ihrem jeweiligen Orts-Wahlbezirk Vertreter in die jährliche Vertreterversammlung zu entsenden. Pro 100 Mitglieder je Wahlbezirk ist ein Vertreter zu wählen und je Wahlbezirk ein Ersatzvertreter.

Gewählte Vertreter 2012
Gewählte Ersatzvertreter 2012

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